Kriterien der Arbeit

Spezialisierung

Wir erachten es als unabdingbar, über den Tellerrand hinauszuschauen und können daher auch schnell branchenspezifische Problematiken des Unternehmens in der Krise erfassen und berücksichtigen. Viele unserer Mitarbeiter besitzen für die Beurteilung wirtschaftlicher Sachverhalte betriebswirtschaftliche Ausbildungen und sind damit in der Lage, präzise auf eine jeweilige Unternehmenssituation einzugehen. Kombiniert mit kompetenter Handhabung des juristischen Know-hows ist es uns damit möglich, gezielt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Interdisziplinär ermitteln wir Sanierungspotentiale und gehen auf diese mit dem geeigneten Instrumentarium (Insolvenzplan / Unternehmensübertragung) ein. Dies betrifft bereits den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Transparenz

Wir verstehen uns als Dienstleister für die Verfahrensbeteiligten und achten daher auch auf die Transparenz des Insolvenzverfahrens. Regelmäßige Veröffentlichungen der jeweiligen Verfahrensstände auf unserer Internetseite zählen genauso dazu, wie schnelle und detaillierte Beantwortung von Anfragen. Nicht zuletzt ist eine stete Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters und der verantwortlichen Sachbearbeiter Grundlage für dieses Transparenzgebot.
Wir legen detailliert Rechnung und erfüllen damit bereits seit Jahren in unserer Berichterstattung die in aktuellen Gesetzgebungsverfahren diskutierten Anforderungen an die Verwaltertätigkeit.
Auch die Berichterstattung findet bei uns in Form einer fortgeschriebenen Vermögensübersicht statt, so dass die Verfahrensbeteiligten den Ablauf und die Ergebnisse unserer Verwaltungstätigkeit nachvollziehen können.

Interne Rechtsdurchsetzung

Im Insolvenzverfahren gilt es regelmäßig Ansprüche der Insolvenzschuldner durchzusetzen oder unberechtigte Inanspruchnahmen abzuwehren. Im Rahmen unserer Tätigkeit legen wir Wert auf die präzise Ermittlung und Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen wie etwa aus Insolvenzanfechtung, Eigenkapitalersatz, Kapitalaufbringung und Handelndenhaftung (Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung). Hierbei unterstützt uns eine kanzleiinterne Prozessabteilung.