Willkommen

Im modernen, kreditbasierten Wirtschaftsleben sind Insolvenzen von Unternehmen und Selbständigen nicht vermeidbar. Die Ursachen hierfür sind ebenso vielfältig wie die Reaktionsmöglichkeiten auf diese Krise. Deshalb ist für die Auswahl und Anwendung der richtigen Instrumente eine auf das Insolvenzrecht spezialisierte Kompetenz, ein schlagkräftiges und flexibles Team sowie ein langjährig gesammelter Erfahrungsschatz unabdingbar.

Durch zahlreiche erfolgreiche Unternehmenssanierungen konnten wir Arbeitsplätze, Know-how und Unternehmerinitiative erhalten. Bei unserer Arbeit gehen wir zielgerichtet sowie präzise vor und verfolgen auch innovative Ansätze, wenn hierdurch eine Optimierung des Insolvenzverfahrens für die Verfahrensbeteiligten ermöglicht werden kann. Der Kanzleigründer ist als Rechtsanwalt seit Beginn seiner Berufstätigkeit im Insolvenzrecht und in der Insolvenzverwaltung tätig. Die frühzeitige und bewusste Spezialisierung führte zur Bündelung des Know-hows und ermöglichte ein kontinuierliches Wachstum und die Professionalisierung der Verwaltertätigkeit.

Es gilt weiterhin das insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Know-how zu erhalten und auszubauen. Dabei soll auf eine schlanke und effektive Verfahrensabwicklung geachtet werden. Als Dienstleister der Amtsgerichte berücksichtigt die Kanzlei die jeweiligen Abwicklungsmodi und Vorgaben selbstverständlich.