Zwangsverwaltung

Unsere Kanzlei ist ebenfalls im Bereich der Zwangsverwaltung von bebauten Gewerbe- und Wohnungsgrundstücken tätig. Dem Zwangsverwalter stehen vielfach Instrumente zur Verfügung, welche die Befriedigungsmöglichkeiten des betreibenden Gläubigers verbessern. Zahlreiche Erfahrung bei der Verwaltung von Wohnungskomplexen und Gewerbeimmobilien und der regelmäßige Erfolg für die Gläubiger zeigen, dass auch unsere betriebswirtschaftliche und immobilienwirtschaftliche Kompetenz unverzichtbares Kriterium für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zwangsverwaltungsverfahrens ist. Ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung sind dabei selbstverständlich. Gerade in Zeiten der Zunahme notleidender und problematischer Immobilienkreditarrangements und des sich erschwerenden Marktes ist dies für die Durchführung des gesetzlichen Verfahrens unabdingbar.

Das Zwangsverwaltungsverfahren setzt eine besondere Expertise im Miet- und Immobilienrecht voraus. Diese Rechtsgebiete umfassen eine Vielzahl von wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgängen. Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter, insbesondere in Teilbereichen, wie Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebskostenrecht sowie die stete Aktualisierung unserer Vertragsvorlagen gewährleisten, dass die sich rasch ändernde Mietrechtsrechtsprechung kontinuierlich Einfluss und Berücksichtigung findet.