Verwaltungsrecht

Deutschland ist geprägt von einer komplexen und hohen Regelungsdichte für die Rechtsbeziehungen eines Privaten zum Staat. Hinzu treten Regelungen auf europäischer Ebene, welche ebenfalls die Privatwirtschaft beeinflussen. Regelmäßig gilt es für Unternehmen, ihr Handeln durch Behörden genehmigen zu lassen und hierzu langwierige öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Noch häufiger stellt sich jedoch die Notwendigkeit, staatliche Eingriffe, Auflagen von Behörden und Inanspruchnahmen durch die öffentliche Hand abzuwehren. Die hierzu detailliert und umfassend geregelten Verwaltungsverfahren bedürfen oft verwaltungsrechtlicher Spezialkenntnisse. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen im Umgang mit der staatlichen Verwaltung. Insbesondere bieten wir vor allem auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts kompetente Hilfe bei der Abwehr staatlicher Maßnahmen und der Durchführung von Antrags-, Genehmigungs- oder sonstigen Verfahren.