Werkvertrags-/privates Baurecht

Die Komplexität der Verfahrensabläufe und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens setzt auf Seiten der Anwälte ein hohes Maß an technischem Verständnis voraus. Von daher bedarf es von Beginn an einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit den am Vorhaben Beteiligten unter enger Einbeziehung des Bauherrn. Dazu zählen insbesondere Architekten, Ingenieure, Kaufleute und Investoren.

Die baubegleitende Rechtsberatung umfasst nicht nur Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts, sondern auch gesellschaftsrechtliche, steuerliche, umwelt- und arbeitsrechtliche Fragestellungen. Ziel ist die umfassende Beratung und Betreuung des Mandanten beginnend mit dem Erwerb eines Grundstücks über die Errichtung des Objektes bis hin zu dessen Vermarktung bzw. Verwaltung.